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AGB
AGB

Die LMS Sport GmbH (LMS) ist der exklusive Ticketpartner des KFC Uerdingen 05 e. V. und handelt in dessen Auftrag.

Kontakt LMS Sport GmbH

LMS Sport GmbH
König-Friedrich-Wilhelm-Str. 4
47119 Duisburg

Amtsgericht Duisburg HRB 16963
USt-IdNr. DE 136 767 396

Tel.: +49 203 860 500
Fax: +49 203 860 501 99


Beim Erwerb der Eintrittskarte werden vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch zwischen dem Karteninhaber (im Folgenden: Kunde) und dem KFC Uerdingen 05 e. V. (im Folgenden: Veranstalter) wirksam.

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte(n) akzeptiert der Kunde die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der LMS Sport GmbH.


I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Vorbemerkungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für die Vermittlung von Veranstaltungstickets durch die LMS Sport GmbH (im Folgenden: LMS). LMS ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungstickets. Die Veranstaltungen werden durch den Veranstalter durchgeführt. Dieser stellt auch die Veranstaltungstickets aus. LMS ist somit Vermittler des Veranstalters. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuches Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Sämtliche Ansprüche, die den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen (z.B. Inhalte/Programm einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage), sind direkt an den Veranstalter zu richten. Der Käufer bzw. Karteninhaber trägt auch das Risiko einer etwaigen Insolvenz des Veranstalters. Für die Richtigkeit der auf dem Internet-Portal von LMS (www.lms-ticket.de/kfc-uerdingen) genannten Daten wird keine Gewähr übernommen.

2 Geltungsbereich

Die AGB gelten ausschließlich für sämtliche Vertragsbeziehungen, die unter Nutzung des Internet-Portals des KFC Uerdingen 05 (www.lms-ticket.de/kfc-uerdingen) bzw. der LMS-Ticket-Hotline 01803 - 0 1905 0 (0,09 EUR/min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 EUR/min.) zustande gekommen sind. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden erkennt LMS ausdrücklich nicht an.

3. Vertragsgegenstand

Gegenstand des mit diesen AGB geregelten Vertrages ist der Vermittlervertrag. Das Angebot von LMS nimmt der Kunde durch einen Klick auf das Feld "Kaufen" an. Diese Willenserklärung wird durch die Übersendung einer Transaktionsnummer zu einem Vertrag zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Vertragspartner gültig. Der Vertrag beinhaltet den Auftrag zur Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich des Versands.

4. Vertragspartner

Vertragspartner für die Erbringung der durch LMS vermittelten Veranstalterleistung ist ausschließlich der Veranstalter der gewählten Veranstaltung.

5. Vertragsabschluss

Der Vermittlungsvertrag kommt mit dem Zugang der Transaktionsnummer zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande.

6. Preise und Gebühren

Die im LMS-Internet-Portal angegebenen oder über die LMS-Ticket-Hotline angebotenen Preise für die Veranstaltungstickets enthalten die Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühr sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Zahlungen per Kreditkarte, per Lastschrift, per Überweisung oder per PayPal können die Preise der Tickets die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Weitere Service- und Versandgebühren werden Ihnen beim Bestellvorgang angezeigt. Der Gesamtpreis der Bestellung, inklusive aller Gebühren, ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Sollte eine Zahlung z.B. wegen Unterdeckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos rückbelastet werden, hat LMS Ansprüche auf den aus der Rückbelastung entstandenen Schaden.

7 Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung)

LMS erbringt Dienstleistungen im Namen des Veranstalters. Das Widerrufsrecht für Eintrittskarten ist ausgeschlossen. Für andere in diesem Online-Shop angebotene Waren gilt nachfolgende Widerrufsbelehrung.
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß BGB § 312g Absatz 2 Ziffer 9 nicht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der

LMS Sport GmbH, König-Friedrich-Wilhelm-Str. 4, 47119 Duisburg
Telefon 0203 860 500, Fax 0203 860 50 119

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, E-Mail oder per Telefon) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Engelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

8. Datenschutzhinweise

Der Eintrittskartenkäufer bestätigt, dass die beim Eintrittskartenkauf von ihm angegebenen Daten von LMS in dem für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang genutzt werden. LMS ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung des Ticketvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite "Datenschutz".

9 Haftung

LMS haftet nur für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. LMS haftet nicht für Schäden durch einfache Fahrlässigkeit.

10 Schlussbestimmungen

Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Duisburg, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11 Rechtlicher Hinweis/Streitschlichtung

Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung.
Diese ist unter folgendem externen Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/


II. Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB Heimspiele)

Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen des KFC Uerdingen 05 für den Verkauf von Eintrittskarten zu Heimspielen der Lizenzspielermannschaft des KFC Uerdingen 05.

Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten (im Folgenden „Tickets“ genannt) zu Heimspielen der Lizenzspielermannschaft des KFC Uerdingen 05 e. V. (im folgenden „KFC Uerdingen 05“ genannt) in der jeweils aufgedruckten Spielstätte sowie der Zutritt zum Stadion unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) sowie der Stadionordnung des Veranstaltungsorts, die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen wird. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB.

1. Geltungsbereich der ATGB

Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Eintrittskarten („Ticket“ oder „Tickets“) des KFC Uerdingen 05 e. V. oder autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Heimspielen der Lizenzspielermannschaft des KFC Uerdingen 05.

2. Ticketbestellung, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand

2.1 Bezugswege: Tickets für die Heimspiele vom KFC Uerdingen 05 sind grundsätzlich auf Geschäftsstelle zu erwerben oder bei vom KFC Uerdingen 05 autorisierten Verkaufsstellen zu beziehen. Tickets, die auf vom KFC Uerdingen 05 nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach Ziffer 2.5 und können Rechtsfolgen nach Ziffer 8.4 und 9.4 zur Folge haben. Ob eine Verkaufsstelle vom KFC Uerdingen 05 autorisiert ist, kann beim KFC Uerdingen 05 unter der in Ziffer 14 angegebenen Kontaktadresse abgefragt werden. Für den Erwerb von Tickets bei den autorisierten Verkaufsstellen können ergänzend zu diesen ATGB weitere Bestimmungen gelten. Der Kunde muss zum Zeitpunkt der Ticketbestellung volljährig sein.

2.2 OnlineBestellung: Bei der OnlineBestellung von Tickets wird im Fall der Registrierung des Kunden ein persönliches Passwort vergeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall der OnlineBestellung gibt der Kunde durch Auslösung der Bestellung eines Tickets mit dem auf der InternetPräsenz des KFC Uerdingen 05 (https://www.lms-ticket.de/kfc-uerdingen/ und https://www.lms-ticket.de/kfc-vip) dafür vorgesehenen OnlineBefehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem KFC ab. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Der KFC Uerdingen 05 bestätigt dem Kunden den Eingang des Vertragsangebotes online und erklärt nach Prüfung der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte) die Annahme des Angebots. Spätestens mit Versand (inkl. elektronischem Ticket bei mobilem Ticketing oder print@hometicket) bzw. Hinterlegung der Tickets (Ziffer 5.2) kommt der Vertrag zwischen dem KFC Uerdingen 05 und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB zustande.

2.3 OfflineBestellung: Im Fall der OfflineBestellung, insbesondere über die autorisierten Verkaufsstellen oder an der Geschäftsstelle des KFC Uerdingen 05, kommt der Vertrag mit dem Zeitpunkt des Versands bzw. der Übergabe der Tickets auf Grundlage dieser ATGB zustande.

2.4 Beschränkungen: Der KFC Uerdingen 05 behält sich vor, die insgesamt für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern und Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern.

2.5 Besuchsrecht: Durch den Vertragsschluss mit dem KFC Uerdingen 05 über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets, erwirbt der Käufer das Recht zum Besuch der entsprechenden Veranstaltung(en) nach Maßgabe dieser ATGB, insbesondere im Rahmen der Regelungen in Ziffer 9 („Besuchsrecht“). Der KFC Uerdingen 05 gewährt nur dem Kunden, der die Tickets unmittelbar beim KFC Uerdingen 05 oder einer autorisierten Verkaufsstelle gekauft hat und durch einen Namensaufdruck und/oder sonstige (elektronische) Identifikationsmerkmale identifizierbar ist und/oder einem Zweiterwerber, der nach Ziffer 8.3 Tickets in zulässiger Weise erworben hat, ein Besuchsrecht. Der KFC Uerdingen 05 erfüllt die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden, indem er diesem einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt. Je Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der KFC Uerdingen 05 wird auch dann von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei, wenn der Ticketinhaber bei Zutritt zum Stadion kein nach dieser Ziffer wirksames Besuchsrecht erworben hat. Der Ticketinhaber ist in diesem Fall aber nicht berechtigt, Zutritt zu verlangen. Insbesondere will der KFC Uerdingen 05, als Aussteller der Tickets, Zutritt zu Veranstaltungen im Stadion nicht jedem Ticketinhaber gewähren, sondern ein Besuchsrecht besteht nur im Rahmen dieser ATGB. Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde jeweils einen gültigen zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich zu führen und auf Verlangen des KFC Uerdingen 05 und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen.

3. Ermäßigte Tickets

3.1 Ermäßigungsberechtigung: Ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets – soweit verfügbar – sind Kinder bis einschließlich sechs Jahren („Schoßkarte“), Vereinsmitglieder, Schüler (nur Vollzeit), Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte ab 50 % und Rentner („Ermäßigtenkarte“). Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigung maßgeblich ist der Tag der Veranstaltung. Klarstellend wird festgehalten, dass die in dieser Ziffer genannten Ermäßigungsberechtigten noch nicht unmittelbar eine Preisermäßigung erhalten, es sei denn nach der jeweils gültigen Preisliste vom KFC Uerdingen 05 ist eine entsprechende Preisermäßigung für die Ermäßigungsberechtigten vorgesehen.

3.2 Ermäßigungsnachweis: Der Ermäßigungsnachweis ist vorzulegen beim Zutritt zu jeder Veranstaltung im jeweiligen Stadion. Er ist mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er zum Zeitpunkt des Eintritts nicht gültig, kann der Zutritt zum jeweiligen Stadion verweigert werden. Der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis von dem jeweiligen Veranstaltungsort sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.

3.3 Aufwertung: Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 8 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist wenn der neue Ticketinhaber die Ermäßigungsvoraussetzungen des betroffenen Tickets ebenfalls erfüllt. Es sei denn der neue Ticketinhaber zahlt vor Zutritt zum Stadion an der entsprechenden Clearing Stelle als Aufpreis die Differenz zwischen dem ermäßigten Ticket und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag („Aufwertung“). Dieses Prozedere ist auch gültig für die ermäßigten Dauerkarten des KFC Uerdingen 05.

4. Zahlungsmodalitäten

4.1 Preise: Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste vom KFC Uerdingen 05. Bestellungen von Tickets werden grundsätzlich nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden (z.B. Kreditkarte, Barzahlung) bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann der KFC Uerdingen 05 dem Kunden im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und/oder eine angemessene Servicegebühr für Leistungen, die im Interesse des Käufers sind (z.B. Vorverkaufsgebühr), in Rechnung stellen.

4.2 Stornierung: Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten oder Kontodeckung), ist der KFC Uerdingen 05 berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem KFC Uerdingen 05 ausdrücklich vorbehalten.

4.3 Rechnungstellung: Dem Kunden wird die Rechnung nach Wahl des KFC Uerdingen 05 in Papierform oder elektronisch übermittelt.

5. Versand

5.1 Versand: Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch den KFC Uerdingen 05 bzw. den beauftragten Ticketdienstleister. 6. Neuausstellung bei Reklamation, Defekt, Abhandenkommen

6.1 Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der BestätigungsEmail bzw. Annahmeerklärung des KFC Uerdingen 05 (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt der Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E‑Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die in Ziffer 14 angegebene Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung getätigt werden, nach Ziffer 5.2 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen; im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel im Sinne dieser Ziffer sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für auf dem Versandweg untergegangene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden des KFC Uerdingen 05 zurückzuführen ist. Der KFC Uerdingen 05 stellt dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus.

6.2 Beschädigung und Defekt: Im Fall einer Beschädigung oder eines Defekts eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets sperrt der KFC Uerdingen 05 das betroffene Ticket unmittelbar nach Anzeige des Defekts und stellt bei nachgewiesener Legitimation des Kunden ein neues Ticket aus. Nicht der elektronischen Zugangskontrolle unterliegende defekte Tickets können nur Zug um Zug gegen Nachweis des Defekts, z.B. durch Vorlage des Originaltickets, ersetzt werden. Für die Neuausstellung können Bearbeitungsgebühren nach der jeweils gültigen Preisliste vom KFC Uerdingen 05 erhoben werden, es sei denn, der KFC Uerdingen 05 oder vom KFC Uerdingen 05 beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten.

6.3 Abhandenkommen: Der KFC Uerdingen 05 ist über das Abhandenkommen von bei ihm erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Der KFC Uerdingen 05 ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets erfolgt nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets. Eine Neuausstellung abhandengekommener Tickets, die keiner elektronischen Zugangskontrolle unterliegen, kann erfolgen, sofern der Kunde eine entsprechende eidesstattliche Versicherung zum Abhandenkommen des oder der Tickets abgibt. Für die Neuausstellung kann der KFC Uerdingen 05 eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste vom KFC Uerdingen 05 erheben, es sei denn, der KFC Uerdingen 05 oder vom KFC Uerdingen 05 beauftragte Dritte haben das Abhandenkommen nachweislich zu vertreten. Bei missbräuchlicher Anzeige eines Abhandenkommens erstattet der KFC Uerdingen 05 Strafanzeige.

7. Rücknahme und Erstattung

7.1 Kein Widerrufs oder Rücknahmerecht: Auch wenn der KFC Uerdingen 05 Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

7.2 Umtausch, Rücknahme und Ersatz: Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 8.3 zulässig. Für beschädigte und/oder nicht mehr funktionsfähige Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 6 entsprechend.

7.3 Verlegung: Bei einer zeitlichen und/oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Kann oder möchte der Kunde bei Verlegung das Spiel nicht besuchen, kann er in diesem Fall von seinem ursprünglichen Ticketkauf zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (EMail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die Verkaufsstelle zu erklären, in der das Ticket ursprünglich erworben wurde. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den KFC Uerdingen 05 den entrichteten Ticketpreis erstattet; Service, Versand und sonstige Bearbeitungsgebühren werden nicht erstattet.

7.4 Wiederholungsspiel: Im Fall eines Wiederholungsspiels gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn der KFC Uerdingen 05 weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für das Wiederholungsspiel hin. Kann oder möchte der Kunde bei Gültigkeit des Tickets das Wiederholungsspiel nicht besuchen, kann er in diesem Fall von seinem ursprünglichen Ticketkauf zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (EMail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die Verkaufsstelle zu erklären, in der das Ticket ursprünglich erworben wurde. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den KFC Uerdingen 05 den entrichteten Ticketpreis erstattet; Service, Versand und sonstige Bearbeitungsgebühren werden nicht erstattet.

7.5 Spielabbruch: Wird ein laufendes Spiel abgebrochen, etwa nach den Vorgaben des zuständigen Verbandes (DFB, DFL, UEFA) oder einer zuständigen (Sicherheits)Behörde, besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn der KFC Uerdingen 05 hat den Spielabbruch zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen des KFC Uerdingen 05 sprechen im Einzelfall für eine Erstattung zu Gunsten des Kunden.

7.6 Spielabsage und Zuschauerausschluss: Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung bzw. bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes (DFB, DFL, UEFA) oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, ist sowohl der KFC Uerdingen 05 als auch der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntwerden der Umstände berechtigt, vom Vertrag über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets für das betroffene Spiel zurückzutreten. Der Rücktritt durch den Kunden ist in Textform (EMail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die Verkaufsstelle zu erklären, in der das Ticket ursprünglich erworben wurde. Die betroffenen Kunden erhalten bei Rücktritt gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den KFC Uerdingen 05 eine Erstattung in Form eines Gutscheins über den entrichteten Ticketpreis; Service, Versand und sonstige Bearbeitungsgebühren werden nicht erstattet.

8. Nutzung und Weitergabe

8.1 Sinn und Zweck:

Auf Grund der aktuellen Situation der COVID-19 Pandemie gilt bis auf Widerruf folgende Nutzungsregelung:

  1. Personen, die Symptome gemäß der Liste des RKI aufweisen, dürfen die Veranstaltung nicht besuchen
  2. Personen, die in den 14 Tagen vor der Veranstaltung in einem der festgelegten Risikogebiete waren, dürfen die Veranstaltung nicht besuchen
  3. Personen, die in den 14 Tagen vor der Veranstaltung Kontakt zu einer infizierten Person hatten, dürfen die Veranstaltung nicht besuchen
  4. Personen, die die Regeln zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes nicht befolgen, dürfen die Veranstaltung nicht besuchen
  5. Der KFC Uerdingen 05 bittet jeden Veranstaltungsbesucher die Corona-Warn-App des BMG zu verwenden
  6. Anhängern der jeweiligen Gastmannschaft dürfen die Veranstaltung nicht besuchen

Verstöße gegen diese Auflagen führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.

Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der jeweiligen Veranstaltung, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Fans der aufeinander treffenden Mannschaften und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu erhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, und zur Aufrechterhaltung der vom KFC Uerdingen 05 auch unter Berücksichtigung von Fanbelangen und sozialen Aspekten entwickelten Preisstruktur, liegt es im Interesse des KFC Uerdingen 05 und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

8.2 Unzulässige Weitergabe: Auf Grund der aktuellen Situation der COVID-19 Pandemie ist darauf hinzuweisen, dass Tickets personalisiert sind und eine Weitergabe nicht gestattet ist. Gehen Sie davon aus, dass diesbezüglich Ausweiskontrollen durch die Ordnungskräfte stattfinden und Zuwiderhandlungen zum Ausschluss der Veranstaltung führen.

Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein dem KFC Uerdingen 05 vorbehalten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay Kleinanzeigen) und/oder bei nicht vom KFC Uerdingen 05 autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu veräußern;

b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;

c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben;

d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben;

e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den KFC Uerdingen 05 kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality oder Reisepakets;

f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste;

g) Tickets an Anhänger von Gastmannschaften weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.

8.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 8.2 vorliegt und der Kunde den Zweiterwerber (bzw. neuen Ticketinhaber) auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinweist, der Zweiterwerber mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und dem KFC Uerdingen 05 einverstanden ist und der KFC Uerdingen 05 auf Verlangen unter Benennung des Namens und der Anschrift des Zweiterwerbers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird.

8.4 Sanktionen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 8.2 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets ist der KFC Uerdingen 05 berechtigt,

a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 8.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern;

b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen;

c) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;

d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe gemäß Ziffer 8.2 von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 12 zu verlangen;

e) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft beim KFC Uerdingen 05 verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft beim KFC Uerdingen 05 kündigen, und/oder

f) in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden öffentlich zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.

9. Zutritt zum Stadion

9.1 Stadionordnung: Der Zutritt zum jeweiligen Stadion unterliegt der jederzeit im Internet und/oder am jeweiligen Stadion einsehbaren Stadionordnung des jeweiligen Stadions. Mit Zutritt zum Bereich des Stadions erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich. Die jeweilige Stadionordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.

9.2 Videoüberwachung: Zur Gewährleistung der Stadionsicherheit und der Strafverfolgung kann das Stadion und teilweise auch das Umfeld des Stadions abhängig von den örtlichen Gegebenheiten videoüberwacht werden. Entsprechende Aufnahmen werden vom KFC Uerdingen 05 vertraulich behandelt und können bei Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs und Strafverfolgungsbehörden Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den insoweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. landesgesetzliches Polizeigesetz und StPO). Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videokamera aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EUDSGVO), gelöscht.

9.3 Hausrecht: Die Wahrnehmung des übertragenen Hausrechts steht dem KFC Uerdingen 05 oder vom KFC Uerdingen 05 beauftragten Dritten für die Veranstaltungsdauer zu. Den Anordnungen vom KFC Uerdingen 05, der Polizei, des Sicherheitspersonals bzw. jeweiligen Ordnungsdienstes und der Stadionverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.

9.4 Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Kunde mit einem Besuchsrecht gemäß Ziffer 2.5 zum Zutritt zum Stadion berechtigt. Ticket und amtlicher Ausweis sind auf Verlangen vom KFC Uerdingen 05 und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Der Zutritt zum Stadion kann dennoch verweigert werden, wenn

a) der berechtigte Kunde sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Bereichs des Stadions, am Eingang des Stadions und/oder im Innenraum des Stadions einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen;

b) der berechtigte Kunde im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Bereich des Stadions bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit, und/oder

c) im Fall von personalisierten Tickets der Ticketinhaber nicht mit demjenigen berechtigten Kunden personenidentisch ist, der auf dem Ticket als derjenige Kunde vermerkt ist, der das Ticket vom KFC Uerdingen 05 oder seinen autorisierten Verkaufsstellen erworben hat, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 8.3 vor.

Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.

9.5 Platzzuweisung: Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung des KFC Uerdingen 05 und/oder des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

9.6 Fanblocks: Der KFC Uerdingen 05 kann bzw. muss im Stadion aufgrund eigener und/oder übergeordneter Verbandsvorgaben einzelne Blöcke des Stadions zu einem Heimbereich („Heimbereich“) und einem Gästebereich erklären und entsprechend ausweisen. In diesem Heimbereich und darüber hinaus ausgewiesenen Bereichen des Stadions kann es zu Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen. Da der KFC Uerdingen 05 aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans der jeweiligen Gastmannschaft oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans der Gastmannschaft angesehen werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zu und/oder der Aufenthalt im Heimbereich des Stadions nicht gestattet. Der KFC Uerdingen 05, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Heimbereich oder einem unmittelbar hieran angrenzenden Block zu verweigern und/oder diese Personen aus dem Heimbereich oder einem unmittelbar hieran angrenzenden Block zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich des Stadions zu bringen. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der betroffene Gästefan aus dem Stadion verwiesen oder der Zutritt zum Stadion verweigert werden; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

Der KFC Uerdingen 05 ist zudem berechtigt einzelne, mit Sitzplätzen versehene Blöcke, als Fanblock zu definieren. Diese Blöcke sind als Stimmungsblöcke für die Fanclubs vorgesehen, in denen trotz Platzaufdrucks kein Anrecht auf einen Sitzplatz besteht.

9.7 Ungebührliches Verhalten im Stadion: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten – im gesamten Stadionbereich sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, bei vom KFC Uerdingen 05 veranstalteten bzw. organisierten Fahrten, An und Abreisen zu Veranstaltungen vom KFC Uerdingen 05 in oder außerhalb des Stadions gültigen – Verhaltensregeln sind der KFC Uerdingen 05, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt,

  • entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder
  • Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Bereich des Stadions zu verweigern und/oder sie des Stadionbereichs zu verweisen.

a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.

b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.

c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können (auch Regenschirme mit Spitze), ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder pulver, bengalische Feuer und sämtliche andere pyrotechnische Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische gleich welcher Art, Laser Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem maximalen Fassungsvermögen von 500 ml), illegale Drogen, Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit in und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.

d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Rahmen der Veranstaltung unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, sexistischen, fremdenfeindlichen, politischextremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Bereich des Stadions verboten.

e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung des KFC Uerdingen 05 und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung des KFC Uerdingen 05 ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung live oder zeitversetzt aufzunehmen, zu erheben oder zu verbreiten, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nichtkommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des KFC Uerdingen 05. In jedem Fall ist es untersagt, Bild, Ton und/oder Videoaufnahmen, ganz oder teilweise, live oder zeitversetzt über Internet und/oder andere Medien (einschließlich Mobile Devices, wie z.B. Smartphones, Tablets) zu übertragen und/oder öffentlich zu verbreiten und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des KFC Uerdingen 05 oder vom KFC Uerdingen 05 autorisierten Dritten nicht in das Stadion gebracht werden.

f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem KFC Uerdingen 05, der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Stadion ohne vorherige schriftliche Zustimmung des KFC Uerdingen 05 oder vom KFC Uerdingen 05 autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Bereich des Stadions

i) eine derartige Assoziation durch die unerlaubte Nutzung von Marken, Logos oder sonstigen Kennzeichen oder anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen;

ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen;

iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst )Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.

g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit vorheriger Zustimmung des KFC Uerdingen 05 erlaubt: Fahnen und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als 3 m, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch und/oder Sprachverstärkung.

9.8 Sinn und Zweck der Verhaltensregeln: Diese Verhaltensregeln dienen dem Schutz der Rechtsgüter von Spielern, Zuschauern und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwesenden Personen, der Rechtsgüter von Personen, die zwangsläufig oder zufällig mit solchen Veranstaltungen in Berührung geraten, sowie der Rechtsgüter der an dem jeweiligen Spiel beteiligten Mannschaften, (insbesondere auch vor der Verhängung von Verbandsstrafen wegen des Fehlverhaltens von Zuschauern).

9.9 Sanktionen bei verbotenem Verhalten: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 9.7, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann der KFC Uerdingen 05 ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen in Ziffer 9.7 entsprechend der Regelung in Ziffer 8.4 die dort aufgeführten Sanktionen gegen den betroffenen Kunden bzw. Ticketinhaber aussprechen.

9.10 Stadionverbote: Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 9.7, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Ziffer 9.7 und den Sanktionen gemäß Ziffer 9.9 ein auf das örtliche Stadion beschränktes Stadionverbot, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Stadionverbot ausgesprochen werden. Insoweit gilt die DFBRichtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten in der jeweils gültigen Fassung.

Das Verbot gilt sowohl für vom KFC Uerdingen 05 als auch für vom Deutschen Fußball Liga e.V. sowie von den Vereinen und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen (Bundesliga und 2. Bundesliga), der 3. Liga und der 4. Spielklassenebene veranstalteten Spiele, sei es im nationalen oder internationalen Bereich. Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Für den Fall der Erteilung eines Stadionverbots verzichtet der Ticketinhaber bereits im Vorfeld auf die Zurückweisung gemäß § 174 BGB, insbesondere auf die Vorlage sämtlicher Originalvollmachten der genannten Vereine, Kapitalgesellschaften und Verbände. Ablichtungen dieser Vollmachten können unter www.dfb.de/index.php?id=503930 oder auf Wunsch und nach vorheriger Anmeldung beim DFB bzw. der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH jederzeit eingesehen werden. Alle Stadionverbote werden in der beim DFB eingerichteten Zentralstelle verwaltet. Die Zentralstelle übersendet den jeweiligen Stadionhausrechtsinhabern sowie den zuständigen Polizeibehörden regelmäßig Listenausdrucke der Stadionverbote. Stadionverbote werden durch die Stelle aufgehoben, die sie erlassen hat. Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit Stadionverboten erfolgt stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach den Vorschriften der EUDSGVO.

9.11 Regress: Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen in Ziffer 9.7, insbesondere für das Abbrennen bengalischer Feuer, kann der KFC Uerdingen 05 von den zuständigen Verbänden (UEFA, DFB, DFL, etc.) mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. Der KFC Uerdingen 05 ist berechtigt, den bzw. die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress bzw. auf Ersatz des aus der Sanktion resultierenden Schadens, gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB mit der Folge, dass der KFC Uerdingen 05 einen einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich der gesamten Geldstrafe bzw. des gesamten aus der Sanktion für den KFC Uerdingen 05 bzw. der Gastmannschaft entstehenden Schadens, gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen der einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen ein Verursachungszusammenhang bestand.

10. Recht am eigenen Bild

Jeder Ticketinhaber bzw. Kunde willigt widerruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für vom KFC Uerdingen 05 oder vom KFC Uerdingen 05 autorisierte Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellte Fotografien, LiveÜbertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, wenn nicht berechtigte Interessen des Ticketinhabers gegen eine derartige Verwendung sprechen. § 23 Abs. 2 des Kunsturhebergesetzes sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt. Der KFC Uerdingen 05 weist den Ticketinhaber auf seine bestehenden Betroffenenrechte in diesem Zusammenhang und die Art und Weise der Datennutzung in der Datenschutzerklärung hin (https://www.kfc-uerdingen.de/datenschutz/)

11. Vertragsstrafe

11.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 8.2 oder 9.7, ist der KFC Uerdingen 05 ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 9.11 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,‐‐ EUR gegen den Kunden zu verhängen.

11.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.

12. Auszahlung von Mehrerlösen

12.1 Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 8.2 durch den Kunden ist der KFC Uerdingen 05 zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 11 dieser ATGB und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.

12.2 Höhe: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden, sind die in Ziffer 11.2 genannten Kriterien.

13. Haftung

Der Aufenthalt im Bereich um und in dem Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der KFC Uerdingen 05, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

14. Kontakt

Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Tickets des KFC Uerdingen 05 können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den KFC gerichtet werden:

KFC Uerdingen 05 e. V.
Ticketing
Violstr. 31
47800 Krefeld
Mail: gs@kfc05.de

15. Datenschutz

Für den KFC Uerdingen 05 ist die Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen eine Selbstverständlichkeit. Der KFC Uerdingen 05 nutzt die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach den Vorschriften der EUDSGVO. Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden vom KFC Uerdingen 05 unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Insoweit wird auf die unter https://www.kfc-uerdingen.de/datenschutz/ abrufbare Datenschutzerklärung des KFC Uerdingen 05 verwiesen.

16. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

16.1 Rechtswahl: Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

16.2 Erfüllungsort: Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Krefeld.

16.3 Gerichtsstand: Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ATGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser ATGB ergeben, ist – soweit zulässig – Krefeld. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Krefeld. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird ebenfalls Krefeld als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis vereinbart. Dies gilt indes nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

17. Ergänzungen und Änderungen

Der KFC Uerdingen 05 ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden Vertragsverhältnissen berechtigt, diese ATGB und/oder die jeweils gültige Preisliste vom KFC Uerdingen 05 mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des KFC Uerdingen 05 für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per EMail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per EMail widersprochen hat, vorausgesetzt der KFC Uerdingen 05 hat auf diesen Umstand der Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 14 angegebene Kontaktadresse zu richten.

18. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser ATGB.

19. Hygienekonzept

Jeder Ticketnutzer akzeptiert die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln, sowie dass er/sie bei Besuch der Veranstaltung keines der folgenden Kriterien erfüllt:

• Symptome gemäß der Liste des RKI

• in den 14 Tagen vor der Veranstaltung positiv auf COVID-19 getestet

• in den 14 Tagen vor der Veranstaltung Aufenthalt in einem der festgelegten Risikogebiete

• in den 14 Tagen vor der Veranstaltung Kontakt zu einer infizierten Person

• die Regeln zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes werden nicht befolgt

Wenn Teilnehmer eines dieser Kriterien erfüllen, werden sie von der Veranstaltung ausgeschlossen.

Wir bitten zudem jeden Ticketnutzer ausdrücklich die Corona-Warn-App des BMG zu nutzen!

 


Stand: 19.05.2022